23.06.2010

IlmDoc: Risikobeurteilung bei der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

IlmDoc auf der AERO 2010

Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist jeder Hersteller verpflichtet, ein Konformitätsverfahren für seine Maschinen bzw. unvollständigen Maschinen einzuleiten, bevor er eine Konformitäts- bzw. Einbauerklärung für sein Produkt ausstellen kann um es in Verkehr zu bringen.

Der Gesetzgeber fordert dazu für den EG-Raum unabdingbar eine Risikobeurteilung, um die mit der Maschine/Anlage verbundenen Gefahren für den Verbraucher weitestgehend zu vermindern.

Dabei kann IlmDoc dem jeweiligen Hersteller eine weitestgehende Unterstützung anbieten. Als Ergebnis entsteht ein Dokument in behördengerechter Form als Nachweis für den Hersteller über die Durchführung der lt. Maschinenrichtlinie geforderten Risikobeurteilung.