Lärmarmes Fliegen in NRW

- Lärmarmes Fliegen in NRW
Die Umweltbelastung durch Lärm hat sich in den letzten Jahren enorm erhöht. Fluglärm trägt einen entscheidenden Teil zu dieser erhöhten Belastung bei. Vor diesem Hintergrund sollte eine Studie Realisierungsmöglichkeiten lärmmindernder Maßnahmen bei kolbengetriebenen Flugzeugen der Allgemeinen Luftfahrt untersuchen. Es galt die neuesten technischen Entwicklungen zu berücksichtigen und die Fluglärmproblematik in der Allgemeinen Luftfahrt in einem Gesamtüberblick zusammenzufassen.
Diese "Untersuchung über Realisierungsmöglichkeiten bei kolbengetriebenen Luftfahrzeugen durch Verwendung technischer Lösungen" ist der Titel eines Ende 1999 beendeten Kooperationsprojekts. Die Studie erfolgte im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Neu war, dass drei Verbände als Auftragnehmer verantwortlich zeichnen, nämlich ALROUND, AOPA Germany und der DAeC.
Die primäre Fragestellung lautete, ob es überhaupt technisch realisierbar sei, einen messbaren Großteil des Flugzeugbestandes den erhöhten Schallschutzforderungen anzupassen.
Die Studie ergab, dass die Technik zur deutlichen Lärmminderung prinzipiell vorhanden sei. Hierzu hat das Land Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren bei Unternehmen die Entwicklung von Komponenten gefördert, mit denen ältere Flugzeuge durch Nachrüstung den erhöhten Schallschutzanforderungen angepasst werden können. Da aber die überwiegende Zahl der in Deutschland zugelassenen Flugzeuge der Klasse E älter als 20 Jahre sind, stellt sich bei einer Umrüstung die Frage der Wirtschaftlichkeit, insbesondere dann, wenn die diese den Betrag von DM 15.000,- oder mehr übersteigt. Ein Hindernis für eine solche Umrüstung ist auch die weiterhin gesetzlich vorgeschriebene ergänzende Musterprüfung des Flugzeugs mit weiteren Kosten und administrativen Aufwendungen.
Die nationalen Lärmgrenzwerte liegen in Deutschland gewichtsabhängig um bis zu 15 dB(A) niedriger als im internationalen Bereich. Nach den Vorschriften müssen dabei kleine und leichte Flugzeuge leiser sein, als die großen. Beide Sachverhalte führen zu Benachteiligungen der Flugzeughalter. Einerseits sind die deutschen Halter im Vergleich zu ihren europäischen Nachbarn gezwungen kostenintensive Aufwendungen zur Lärmreduzierung zu betreiben, obwohl es keine lärmbezogenen Auflagen für den grenzüberschreitenden Flugverkehr gibt. Andererseits fällt es den Besitzern der kleinen Maschinen aus technischen Gründen (Zuladung und Platzbedarf) schwerer, lärmreduzierende Komponenten in das Flugzeug zu integrieren.
Die Studie schlug als mögliche Lösung vor, eine Förderung für Flugzeughalter im Land Nordrhein-Westfalen anzubieten, die ihre kolbengetriebenen Flugzeuge durch technische Nachrüstung leiser und damit umweltfreundlicher machen wollen. Mit dieser Förderung würden individuelle Anstrengungen einzelner Halter unterstützt, die gleichzeitig für die Umwelt insgesamt eine Reduktion des Lärms bedeuten.
Für eine solche Förderung wurden Maßnahmen zur Lämminderung durch Propelleraustausch und durch Austausch der Schalldämpferanlage empfohlen. Mit Erreichen des erhöhten Schallschutzes gäbe es einen Bonus. Verbunden mit dem Projekte sind Maßnahmen zur Weiterbildung des Piloten zum lärmarmen Fliegen.
Die Verbände erwarten, dass sich weitere Bundesländer der Initiative in NRW zur Lärmreduzierung anschließen. Ziel ist die bundesweite Verminderung des Fluglärms der Allgemeinen Luftfahrt in diesem Bereich.
Inzwischen folgte das Wirtschaftsministerium in NRW den Studien-Empfehlungen und rief das Projekt "Lärmarmes Fliegen in NRW" unter der Führung von ALROUND ins Leben. Weitere Bundesländer bekundeten bereits Interesse, sich diesem Projekt anzuschließen.